von der Abwehr der Vermögenschadenshaftung bis hin zur Vermeidung der (steuer-)strafrechtlichen Verantwortlichkeit
Vermögensschadenshaftung
Steuerberater sind bei ihrer täglichen Arbeit steigenden Haftungsrisiken ausgesetzt. Insbesondere die zunehmende Komplexität des Steuerrechts und der wachsende Kosten- und Zeitdruck führen zu immer mehr Schadensfällen in der Steuerberatungspraxis. Zugleich besteht eine Unsicherheit bei der Beratung von Kapitalgesellschaften in der Krise.
Vor diesem Hintergrund ist es unerlässlich geworden, dass Berater bezüglich der bestehenden Schadensrisiken sensibilisiert sind, um effektiv Haftungsfallen zu erkennen und zu umgehen – sowohl gegenüber Mandanten als auch Dritten.
Straf- und steuerstrafrechtliche Verstrickungsgefahren
Steuerberater sind bei ihrer Berufsausübung immer häufiger mit strafrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Risikobereichen konfrontiert. Insbesondere der Umgang mit steuerunehrlichen Mandanten und die Beratung von Kapitalgesellschaften in der Krise bereiten in der Beratungspraxis große Probleme. Zugleich erhöht der Gesetzgeber laufend die Hürden für die Wirksamkeit von Selbstanzeigen.
Im Bereich der steuerstraf- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit werden zudem oft zivilrechtliche Haftungsansprüche Dritter ausgelöst – bei zugleich entfallender Deckung durch die Berufshaftpflichtversicherung.
Vor diesem Hintergrund sollten Steuerberater sich präventiv mit den Berufsrisiken auseinandersetzen um bestehende Fallen sicher zu umgehen.
Steuerhaftung
Es ist zu beachten, dass (im worst case) die steuerstrafrechtliche Beihilfe des Beraters eine Steuerhaftung für die Hinterziehungsbeträge des Mandanten auslöst (§ 71 AO).
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.