erfolgreiche Praxisübertragungen

Unsere Beratungsleistungen für Ihren erfolgreichen Kanzleiverkauf / Kanzleikauf 

Die Vorbereitungsphase

Dauer von ca. 
drei Monaten 
bis drei Jahren

Die Entscheidungsfindung und Marktorientierung

Erfolgreichen Praxisübertragungen liegt meist eine längere Entscheidungsfindung und Marktorientierung der Vertragsbeteiligten zugrunde. 

Unserer Erfahrung: Diese Phase kann sich über mehrere Jahre hinziehen - insbesondere wenn Kanzleien auf die Übertragung gewinnbringend (für beide Vertragspartner) vorbereitet werden sollen. 

Unsere Unterstützung: Gerne unterstützen wir Sie bereits in diesem wichtigen Stadium und beraten Sie bzgl. der wertbildenden Faktoren - sowohl auf Verkäufer- als auch auf Käuferseite. 

Der richtige Vertragspartner

Ein Kanzleiübertragung ist eine weitreichende Gestaltungsentscheidung für beide Vertragspartner, die in der Praxis über eine punktuelle Vertragsbeziehung weit hinaus geht. 

Unsere Erfahrung: Kanzleierwerber kann man nicht aus dem Kanzleiverkäufer klonen. Dennoch sollten beide eine breite "freiberufliche und menschliche Basis" haben. Dies ist häufig der Schlüssel für eine interessengerechte und erfolgreiche Kanzleiüberleitung.  

Unsere Unterstützung: Gerne helfen wir Ihnen bei Ihrer Vertragspartner-Beurteilung anhand objektiver Beurteilungskriterien und unseres Erfahrungsschatzes.

 

Die Vertragsverhandlungen und der Vertragsabschluss

Dauer von ca. 
einem Monat 
bis drei Monaten

Die Vertragsverhandlungen 

Nachdem der/die passende Vertragspartner(in) gefunden wurde, haben die Berater die zentralen Vertragsmodalitäten – unter Wahrung der beruflichen Verschwiegenheitsverpflichtung – auszuhandeln. Auszugsweise sind auf die Kaufpreisfindung, die Ausgestaltung etwaiger Kaufpreisanpassungen bei Mandatsverlusten, die Abgrenzung der Leistungen und Honorare sowie der Umfang möglicher Wettbewerbsverbote  zu verweisen. 

Der Vertragsabschluss

Die relevanten Regelungsbereiche sind – angepasst an die Parteiinteressen und Sachgegebenheiten – in einem rechtssicheren Kaufvertrag individuell auszugestalten.

Nach dem Vertragsabschluss ist bis zum Übertragungsstichtag berufsrechtskonform die Vertragsumsetzung vorzubereiten. Die Zustimmungen der Mandanten zur Mandatsüberleitung sind berufsrechtskonform einzuholen und die Mitarbeiter sind ordnungsgemäß bezüglich des Betriebsübergangs zu informieren.

Die rechtssichere Vertragsgestaltung

 

Kanzleikaufverträge beruhen in der Regel auf sehr individuellen Parteiinteressen und den unterschiedlichsten Sachgegebenheiten. In den seltensten Fällen werden Standardvertragsvorlagen den sich ergebenden Anforderungen gerecht. Aufgrund der wirtschaftlichen Tragweite einer Praxisübertragung sollten beide Vertragsparteien bemüht sein bzgl. der eigenen Regelungsbedürfnisse möglichst klare, unmissverständliche und vor allem rechtssichere Vertragsregelungen zu treffen.

Gerne unterstützen wir Sie hierbei. Auf der ersten Stufe gehen wir im Rahmen einer umfassenden Sachverhaltsaufnahme auf Ihre Interessen und die des Vertragspartners ein. Auf dieser Grundlage erstellen wir Ihnen einen Vertragsentwurf entsprechend Ihrer individuellen Bedürfnisse nebst der erforderlichen Begleitschreiben (Zustimmungserklärungen der Mandanten, Mitarbeiterinformationsschreiben etc.). Zugleich begleiten wir Sie bei der rechtssicheren Umsetzung der Kanzleiübertragung. Eine Kanzleibewertung ist von unseren Beratungsleistungen  nicht erfasst. In diesem Bereich arbeiten wir jedoch sehr eng mit der DATEV e.G. zusammen und zeigen Ihnen gerne die damit verbunden Vorteile auf.

Wenden Sie sich an uns, um ein für Sie maßgeschneidertes Beratungsangebot einzuholen. Wir freuen uns darauf Sie bei einer Praxisübertragung zu unterstützen.

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