Unsere Beratungsleistungen für Ihren erfolgreichen Kanzleiverkauf / Kanzleikauf
Die Entscheidungsfindung und Marktorientierung
Erfolgreichen Praxisübertragungen liegt meist eine längere Entscheidungsfindung und Marktorientierung der Vertragsbeteiligten zugrunde.
Unserer Erfahrung: Diese Phase kann sich über mehrere Jahre hinziehen - insbesondere wenn Kanzleien auf die Übertragung gewinnbringend (für beide Vertragspartner) vorbereitet werden sollen.
Unsere Unterstützung: Gerne unterstützen wir Sie bereits in diesem wichtigen Stadium und beraten Sie bzgl. der wertbildenden Faktoren - sowohl auf Verkäufer- als auch auf Käuferseite.
Der richtige Vertragspartner
Ein Kanzleiübertragung ist eine weitreichende Gestaltungsentscheidung für beide Vertragspartner, die in der Praxis über eine punktuelle Vertragsbeziehung weit hinaus geht.
Unsere Erfahrung: Kanzleierwerber kann man nicht aus dem Kanzleiverkäufer klonen. Dennoch sollten beide eine breite "freiberufliche und menschliche Basis" haben. Dies ist häufig der Schlüssel für eine interessengerechte und erfolgreiche Kanzleiüberleitung.
Unsere Unterstützung: Gerne helfen wir Ihnen bei Ihrer Vertragspartner-Beurteilung anhand objektiver Beurteilungskriterien und unseres Erfahrungsschatzes.
Die Vertragsverhandlungen
Nachdem der/die passende Vertragspartner(in) gefunden wurde, haben die Berater die zentralen Vertragsmodalitäten – unter Wahrung der beruflichen Verschwiegenheitsverpflichtung – auszuhandeln. Auszugsweise sind auf die Kaufpreisfindung, die Ausgestaltung etwaiger Kaufpreisanpassungen bei Mandatsverlusten, die Abgrenzung der Leistungen und Honorare sowie der Umfang möglicher Wettbewerbsverbote zu verweisen.
Der Vertragsabschluss
Die relevanten Regelungsbereiche sind – angepasst an die Parteiinteressen und Sachgegebenheiten – in einem rechtssicheren Kaufvertrag individuell auszugestalten.
Nach dem Vertragsabschluss ist bis zum Übertragungsstichtag berufsrechtskonform die Vertragsumsetzung vorzubereiten. Die Zustimmungen der Mandanten zur Mandatsüberleitung sind berufsrechtskonform einzuholen und die Mitarbeiter sind ordnungsgemäß bezüglich des Betriebsübergangs zu informieren.
Kanzleikaufverträge beruhen in der Regel auf sehr individuellen Parteiinteressen und den unterschiedlichsten Sachgegebenheiten. In den seltensten Fällen werden Standardvertragsvorlagen den sich ergebenden Anforderungen gerecht. Aufgrund der wirtschaftlichen Tragweite einer Praxisübertragung sollten beide Vertragsparteien bemüht sein bzgl. der eigenen Regelungsbedürfnisse möglichst klare, unmissverständliche und vor allem rechtssichere Vertragsregelungen zu treffen.
Gerne unterstützen wir Sie hierbei. Auf der ersten Stufe gehen wir im Rahmen einer umfassenden Sachverhaltsaufnahme auf Ihre Interessen und die des Vertragspartners ein. Auf dieser Grundlage erstellen wir Ihnen einen Vertragsentwurf entsprechend Ihrer individuellen Bedürfnisse nebst der erforderlichen Begleitschreiben (Zustimmungserklärungen der Mandanten, Mitarbeiterinformationsschreiben etc.). Zugleich begleiten wir Sie bei der rechtssicheren Umsetzung der Kanzleiübertragung. Eine Kanzleibewertung ist von unseren Beratungsleistungen nicht erfasst. In diesem Bereich arbeiten wir jedoch sehr eng mit der DATEV e.G. zusammen und zeigen Ihnen gerne die damit verbunden Vorteile auf.
Wenden Sie sich an uns, um ein für Sie maßgeschneidertes Beratungsangebot einzuholen. Wir freuen uns darauf Sie bei einer Praxisübertragung zu unterstützen.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.